Immer mehr Mieter geraten in Schwierigkeiten, wenn es um die Rückerstattung der Mietkaution geht. Vor allem in Großstädten häufen sich Fälle, in denen Mieter ihre gezahlte Kaution oder eine sogenannte Kapora nicht zurückerhalten. Social-Media-Plattformen sind voll von Berichten darüber, wie Betroffene sich mit Vermietern oder Maklern streiten, um ihr Geld wiederzubekommen. Doch was sagt das Gesetz? Ist eine Kapora überhaupt zulässig? Und was können Mieter tun, wenn sie ihre Zahlung nicht zurückerhalten?

Was ist eine Kapora und welche Probleme entstehen?

Die Kapora ist eine Vorauszahlung, die häufig als Sicherheitsleistung verlangt wird, wenn eine Wohnung angemietet oder ein Kaufinteresse signalisiert wird. Sie dient dazu, dem Vermieter oder Verkäufer die Absicht zu zeigen, die Immobilie tatsächlich zu mieten oder zu kaufen. Problematisch wird es, wenn der Mietvertrag letztlich doch nicht zustande kommt oder der Vermieter die Kapora nicht zurückerstattet.

Viele Mieter berufen sich darauf, dass sie die Kapora geleistet haben, aber später feststellen, dass die Wohnung nicht den Erwartungen entspricht oder dass der Vermieter unzumutbare Vertragsbedingungen stellt. Das führt oft zu Streitigkeiten, insbesondere wenn es keine klare vertragliche Regelung zur Rückzahlung gibt.

Ist eine Kapora rechtlich zulässig?

Laut dem deutschen Mietrecht ist eine Mietkaution zulässig, sofern sie im Mietvertrag schriftlich festgehalten wird. Sie darf maximal das Dreifache der Nettokaltmiete betragen und muss auf einem separaten Mietkautionskonto hinterlegt werden. Eine Kapora, die bereits vor Abschluss des Mietvertrags gezahlt wird, ist jedoch rechtlich nicht eindeutig geregelt. Experten raten daher dringend davon ab, vor Vertragsunterzeichnung eine Zahlung zu leisten.

Laut dem Anwalt für Immobilienrecht, Ali Güvenç Kiraz, gibt es zwei Hauptformen der Kapora:

  1. Pey Akçesi (Anzahlung): Wird als eine Art Absicherung gezahlt, kann aber zurückerstattet werden, falls der Vertrag nicht zustande kommt.
  2. Cayma Tazminatı (Stornogebühr): Eine Gebühr, die im Falle eines Rücktritts nicht zurückerstattet wird, sofern keine höheren rechtlichen Umstände dagegen sprechen.

Falls keine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt, wird die Kapora in Deutschland eher als Pey Akçesi betrachtet, und der Mieter kann auf Rückzahlung bestehen.

Was tun, wenn die Kapora nicht zurückerstattet wird?

Mieter, die ihre Kapora nicht zurückbekommen, sollten folgende Schritte beachten:

  • Schriftlich nachweisen: Falls die Zahlung nicht über einen offiziellen Vertrag geregelt ist, sollten Mieter die Zahlung unbedingt per Banküberweisung vornehmen und den Zweck angeben.
  • Vermieter oder Makler kontaktieren: Eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung kann helfen, die Kapora zurückzubekommen.
  • Rechtliche Schritte einleiten: Falls der Vermieter oder Makler sich weigert, kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Im schlimmsten Fall hilft eine Klage.

Vorsicht auch bei der Mietkaution!

Neben der Kapora gibt es auch bei der Mietkaution oft Probleme. Hier einige wichtige Punkte:

  • Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen und muss auf einem separaten Konto hinterlegt werden.
  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter bis zu sechs Monate Zeit, die Kaution zurückzuzahlen, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
  • Falls der Vermieter unberechtigt einen Teil der Kaution einbehält, können Mieter rechtlich dagegen vorgehen.

Fazit: Vorsicht vor unseriösen Vermietern und Maklern!

Wer eine Wohnung mieten oder kaufen möchte, sollte sehr vorsichtig sein und keine Kapora ohne schriftliche Vereinbarung zahlen. Idealerweise sollten Mieter darauf bestehen, die Zahlung erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags zu leisten. Falls es dennoch zu Problemen kommt, ist es ratsam, rechtlichen Beistand zu suchen oder sich an eine Mieterschutzorganisation zu wenden.