Ab dem 1. Januar 2025 beginnt in der Türkei eine neue Ära für den ÖTV-freien Fahrzeugkauf. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die von der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) befreit sind, gibt es wichtige Änderungen. Mit dem kürzlich im türkischen Parlament (TBMM) verabschiedeten Gesetz wurden neue Voraussetzungen und Einschränkungen eingeführt, um die Nutzung dieser Regelung zu regulieren.
Welche Bedingungen gelten künftig für den ÖTV-freien Fahrzeugkauf? Wer kann von der Steuerbefreiung profitieren? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.
Die neuen Bedingungen für ÖTV-freie Fahrzeuge
Mit dem Beschluss des TBMM wurde der türkische Präsident ermächtigt, die Kriterien für ÖTV-freie Fahrzeuge festzulegen. Dabei spielen Faktoren wie der lokale Produktionsanteil, der Hubraum, die Emissionsklasse und der Fahrzeugwert eine Rolle.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Austauschfristen. Statt wie bisher alle fünf Jahre können Fahrzeuge ohne ÖTV künftig nur noch alle zehn Jahre ersetzt werden. Zudem dürfen diese Fahrzeuge während dieses Zeitraums nicht verkauft werden.
Zusätzlich wurde festgelegt, dass ein Mindestanteil von 40 % der Fahrzeugteile in der Türkei hergestellt sein muss. Damit werden Luxusfahrzeuge aus dem Ausland von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, und die Regelung konzentriert sich stärker auf lokal produzierte Modelle.
Wer kann von der ÖTV-Befreiung profitieren?
Die ÖTV-Befreiung gilt für Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 %. Diese Regelung ermöglicht den Erwerb eines Fahrzeugs ohne die zusätzliche Steuerbelastung, wobei keine Altersgrenze für die berechtigten Personen besteht.
Falls die berechtigte Person jünger als 18 Jahre oder fahrunfähig ist, dürfen Familienmitglieder das Fahrzeug nutzen. Auch die Kaufabwicklung kann in solchen Fällen durch die Familie erfolgen.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Angehörigen von Gefallenen: Ehepartner oder Kinder eines gefallenen Soldaten können einmalig ein Fahrzeug ohne ÖTV erwerben. Falls keine Ehepartner oder Kinder vorhanden sind, haben die Eltern des Verstorbenen dieses Recht.
Neue Höchstgrenzen für ÖTV-freie Fahrzeuge im Jahr 2025
Die Obergrenze für ÖTV-freie Fahrzeuge wird jährlich angepasst, basierend auf der Wiederbewertungsrate. Für das Jahr 2025 beträgt diese Anpassung 43,93 %. Damit steigt der maximale Kaufpreis für ein Fahrzeug mit ÖTV-Befreiung von bisher 1.561.255 TL im Jahr 2024 auf 2.247.114 TL. Dieser Betrag umfasst alle anfallenden Steuern.
Welche Fahrzeuge können ab 2025 steuerfrei erworben werden?
Mit den neuen Preisobergrenzen stehen berechtigten Personen mehrere Fahrzeugoptionen zur Verfügung. Zu den beliebten Modellen zählen der Togg T10X, der Fiat Egea und der Toyota Corolla. Diese Fahrzeuge erfüllen die neuen Anforderungen hinsichtlich des Preises und der lokalen Produktion.
Zusätzlich zur ÖTV-Befreiung sind behinderte Fahrzeughalter auch von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer (MTV) befreit. Das macht den Fahrzeugbesitz noch kostengünstiger.
Was sollten Sie vor dem Kauf beachten?
Vor dem Kauf eines ÖTV-freien Fahrzeugs ist es ratsam, aktuelle Preislisten der Automobilhersteller zu prüfen und direkt mit einem Händler Kontakt aufzunehmen. Preise können variieren, und ein persönliches Gespräch mit dem Händler gibt Ihnen Klarheit über die Verfügbarkeit und die genauen Konditionen.
Fazit
Die neuen Regelungen für den ÖTV-freien Fahrzeugkauf bringen wesentliche Änderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen und die Nutzung der Steuerbefreiung. Mit der Fokussierung auf lokal produzierte Fahrzeuge und der Verlängerung der Austauschfrist wird die Nutzung der Steuervergünstigung stärker reguliert.
Für Menschen mit Behinderungen bleibt die ÖTV-Befreiung jedoch eine wertvolle Unterstützung, um den Zugang zu Mobilität zu erleichtern. Informieren Sie sich frühzeitig über die neuen Bedingungen, um von den Vorteilen zu profitieren und ein geeignetes Fahrzeug zu finden.
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