Zum 1. Januar 2025 tritt eine neue Vorschrift in Kraft, die tausende kleine Unternehmen betrifft. Künftig sind alle Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern, die als „wenig gefährlich“ eingestuft sind, verpflichtet, einen Arbeitsschutzexperten sowie einen Betriebsarzt zu beschäftigen. Dies betrifft eine Vielzahl von Branchen, darunter Einzelhändler, Friseure, Bäckereien, Apotheken, Schneidereien und viele weitere kleine Geschäfte.

Pflicht für kleine Unternehmen: Wer ist betroffen?

Die neue Regelung betrifft rund 1,5 Millionen Betriebe in der gesamten Türkei. Dazu zählen unter anderem:

  • Einzelhandelsgeschäfte wie Supermärkte und Baumärkte
  • Restaurants, Bäckereien und Cafés
  • Apotheken und kleine medizinische Praxen
  • Werkstätten, Schneidereien und Reparaturdienste
  • Bildungseinrichtungen und Büros

Obwohl diese Betriebe bislang von der Pflicht befreit waren, müssen sie nun die neuen Vorschriften umsetzen. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Welche Strafen drohen?

Betriebe, die keinen Arbeitsschutzexperten oder Betriebsarzt beschäftigen, müssen mit einer Geldstrafe von jeweils 88.000 TL rechnen. Da diese Strafe für jede fehlende Position separat verhängt wird, kann ein Betrieb, der beide Vorschriften ignoriert, mit bis zu 176.000 TL sanktioniert werden.

Lockerungen für kleine Betriebe

Um die Umsetzung zu erleichtern, wurden einige Flexibilitäten eingeführt. Kleinunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen ihrer eigenen Mitarbeiter zum Arbeitsschutzbeauftragten ausbilden lassen. Zudem gibt es die Möglichkeit, diese Dienstleistungen extern von zugelassenen Gesundheits- und Sicherheitszentren zu beziehen.

Arbeitgeber oder deren Vertreter können nach einer speziellen Schulung selbst die Verantwortung übernehmen. Die Schulungen können über das Arbeits- und Sozialministerium sowie über autorisierte Institutionen erfolgen. Hierzu wurde eine detaillierte Verordnung veröffentlicht, die die genauen Anforderungen für kleine Unternehmen beschreibt.

Viele Unternehmen sind noch nicht vorbereitet

Obwohl die Regelung seit dem 1. Januar 2025 gilt, sind viele Unternehmen noch nicht ausreichend vorbereitet. Zahlreiche Kleinunternehmer wissen nicht, dass diese Vorschriften auch für sie gelten oder wie sie die Anforderungen erfüllen können.

Einige Unternehmer fragen sich beispielsweise, ob die Regelung auch für sie gilt, wenn sie nur wenige Angestellte haben. Die Antwort ist eindeutig: Ja, auch ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern muss einen Arbeitsschutzexperten und einen Betriebsarzt haben oder entsprechende Dienstleistungen extern beziehen.

Fazit: Unternehmen sollten jetzt handeln

Da hohe Strafen drohen, sollten betroffene Betriebe nicht abwarten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die neuen Vorschriften zu erfüllen, ohne erhebliche Kosten zu verursachen. Die wichtigste Empfehlung lautet: Sich jetzt informieren, Schulungen in Anspruch nehmen und gegebenenfalls externe Dienste beauftragen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter nachhaltig verbessern.