Am 16. Januar 2025 fand die 353. Sitzung der türkischen Werbeaufsichtsbehörde statt, bei der insgesamt 209 Werbefälle geprüft wurden. Laut einer Mitteilung des Handelsministeriums wurden dabei 189 Fälle als rechtswidrig eingestuft. Dies führte zu einer Gesamtstrafe von 29,1 Millionen TL sowie mehreren Maßnahmen gegen irreführende Werbung.

Schärfere Maßnahmen gegen irreführende Werbung

Das Handelsministerium erklärte, dass die Werbeaufsichtsbehörde weiterhin strenge Maßnahmen gegen Werbeanzeigen ergreift, die Verbraucher täuschen oder ihre Unerfahrenheit ausnutzen. Von den geprüften 209 Fällen wurden 188 Werbungen gestoppt, während ein Fall vorübergehend ausgesetzt wurde. Zudem wurden zehn Werbungen mit Zugangsbeschränkungen versehen, um weitere Verbraucherbeschwerden zu verhindern.

Im Jahr 2024 verhängte die Werbeaufsichtsbehörde Strafen in Höhe von über 277 Millionen TL, wobei besonders gegen Werbung vorgegangen wurde, die Verbraucher durch irreführende Botschaften oder unklare Kostenangaben täuschte.

Finanzwerbung und Umweltschutz im Fokus

Besonderes Augenmerk legte die Werbeaufsichtsbehörde in ihrer Sitzung auf die Werbung im Finanzsektor und deren Bezug zur Umwelt. Laut der Mitteilung des Ministeriums wurden Werbungen für „grüne Kredite“ und „grüne Fahrzeugfinanzierung“ geprüft. Hierbei stellten die Behörden fest, dass zwar auf umweltfreundliche Vorteile hingewiesen wurde, die tatsächlichen Konditionen jedoch unklar blieben. In einigen Fällen unterschieden sich die „grünen Kredite“ nicht wesentlich von Standardangeboten.

Zusätzlich kritisierte die Werbeaufsichtsbehörde, dass Kreditangebote in den Werbebotschaften nicht vollständig transparent waren. Es fehlten wesentliche Informationen zu Gebühren, Kommissionen und der Gesamtkostenbelastung. Dies führte zur Verhängung von Strafen gegen zehn Banken, deren Werbungen gestoppt wurden.

Fairness in der Finanzwerbung

Die Werbeaufsichtsbehörde betonte, dass Verbraucher bei Finanzprodukten eine umfassende und korrekte Aufklärung erwarten dürfen. Insbesondere bei Kreditwerbung sollten neben Zinssätzen auch alle zusätzlichen Kosten sowie der effektive Jahreszins klar angegeben werden.

Ein Beispiel für irreführende Werbung betraf eine Kampagne eines Finanzdienstleisters. Hier wurde in der Werbebotschaft nicht darauf hingewiesen, dass eine Teilnahmegebühr für einen Kredit erhoben wird. Die tatsächlichen Gesamtkosten des Kredits blieben unklar. Die Werbeaufsichtsbehörde beschloss daraufhin, diese Werbung zu stoppen.

Fazit

Die Maßnahmen der Werbeaufsichtsbehörde verdeutlichen den Willen der türkischen Behörden, Verbraucherrechte konsequent zu schützen. Mit einer Rekordstrafe von 29,1 Millionen TL setzt die Werbeaufsichtsbehörde ein klares Zeichen gegen irreführende Werbung. Verbraucher können darauf vertrauen, dass ihre Interessen geschützt werden, während Unternehmen aufgefordert sind, Transparenz und Fairness zu gewährleisten.