In einem wichtigen Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes hat die Türkei neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln eingeführt. Ziel der Neuerungen ist es, irreführende Bezeichnungen und Bilder auf Lebensmittelverpackungen zu verhindern, die den Verbraucher in die Irre führen könnten. Im Fokus stehen dabei Ausdrücke wie “…Geschmack”, “…Aroma” oder “…Genuss”, die bisher auf Verpackungen zu finden waren und den Eindruck bestimmter Geschmacksrichtungen oder Qualitäten erwecken, die tatsächlich nicht vorhanden sind.

Diese Regelung, die durch eine Änderung des türkischen Lebensmittelgesetzbuches – Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherinformation – eingeführt wurde, stellt einen wichtigen Fortschritt im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes dar. Die Verordnung, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist sofort in Kraft getreten und stellt klare Anforderungen an die Art und Weise, wie Lebensmittel in der Türkei gekennzeichnet werden müssen.

Ein wichtiges Detail der neuen Regelung ist das Verbot der Verwendung von Abbildungen echter Lebensmittel auf Produkten, die ausschließlich Aromen und keine echten Lebensmittelzutaten enthalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Produkt, das künstlich aromatisiert wurde, um wie Butter zu schmecken, keine Bilder von echter Butter auf der Verpackung haben darf, wenn es keine Butter enthält. Diese Bestimmung soll Verwirrung und Täuschung der Verbraucher verhindern und eine transparente und ehrliche Kommunikation über den Inhalt und die Qualität der Produkte gewährleisten.

Darüber hinaus legt die Verordnung fest, dass die Bezeichnung des Lebensmittels an einer gut sichtbaren Stelle der Verpackung in gleicher Schriftgröße, Schriftart und Schriftart anzubringen ist. Damit wird sichergestellt, dass der Verbraucher auf den ersten Blick erkennen kann, was er kauft, ohne durch irreführende Bilder oder Bezeichnungen getäuscht zu werden.

Den Lebensmittelunternehmen wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 eingeräumt, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und den neuen Vorschriften vollständig zu entsprechen. Produkte, die diesen Standards nicht entsprechen, dürfen nach Ablauf dieser Frist nicht mehr verkauft werden. Dies unterstreicht die Entschlossenheit der türkischen Behörden, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass alle Lebensmittel auf dem Markt ehrlich und korrekt gekennzeichnet sind.

Diese Maßnahmen verbessern nicht nur die Sicherheit der Verbraucher, sondern stärken auch das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie. Durch klare und transparente Kennzeichnungspraktiken tragen sie dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher in die Produkte, die sie kaufen, zu stärken und ihnen zu ermöglichen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Insgesamt sind die neuen Kennzeichnungsvorschriften in der Türkei ein positiver Schritt hin zu einer transparenteren und verbraucherfreundlicheren Lebensmittelindustrie. Indem sie die Verwendung irreführender Begriffe und Bilder einschränken, tragen sie dazu bei, ein ehrlicheres und vertrauenswürdigeres Lebensmittelumfeld zu schaffen, in dem die Bedürfnisse und Rechte der Verbraucher im Mittelpunkt stehen.